VICTORIA | Academy of Languages

Allgemeine Teilnahme- und Zahlungsbedingungen

Die allgemeinen Teilnahme- und Zahlungsbedingungen

 

1. Geltungsbereich
1.1. Die folgenden Allgemeinen Teilnahme- und Zahlungsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der VICTORIA|Academy of Languages, ein Teil der Internationale Hochschule für Wirtschaft, Technik und Kultur gGmbH, vertreten durch den Geschäftsführer und eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht Charlottenburg mit HRB 136040 B mit Sitz in Bernburger Str. 24-25, 10963 Berlin, Deutschland („AoL“) und dem Teilnehmer („Teilnehmer“).
1.2. Diese AGB gelten für die Sprachangebote („Sprachkurse“) der AoL sowie für von der AoL vermieteten Unterkünfte („Unterkunft“).
1.3. Die weibliche Form ist der männlichen Form in diesen AGB gleichgestellt. Lediglich aus Gründen der Vereinfachung und besseren Lesbarkeit wurde die männliche Form gewählt.

2. Voraussetzungen
2.1. Die Teilnahme an den Sprachkursen ist für jeden Teilnehmer möglich, sofern keine genauen Zugangsvoraussetzungen bei den Sprachkursen angegeben sind.
2.2. Sofern der Teilnehmer minderjährig ist, müssen die Sorgeberechtigten den Vertrag unterzeichnen und sind verpflichtet Sorge zu tragen, dass der minderjährige Teilnehmer die Pflichten gemäß dieser AGB erfüllt.

3. Anmeldung und Vertragsschluss
3.1. Bei den angebotenen Sprachkursen sowie bei der Unterkunft auf jeglichen Plattformen, unter anderem auf der Webseite der AoL oder in AoL Broschüren, handelt es sich um unverbindliche Angebote.
3.2. Für die Sprachkurse sowie gegebenenfalls der Unterkunft muss der Teilnehmer das Anmeldeformular der AoL ausfüllen und an die AoL in Textform oder per Schriftform übermitteln. Hierbei sind vertragsrelevante Daten des Teilnehmers anzugeben.
3.3. Mit Übersendung und/oder Übermittlung des Anmeldeformulars muss der Teilnehmer bestätigen, dass der Teilnehmer die AGB, den Datenschutzhinweis und die Widerrufserklärung
gelesen und akzeptiert hat.
3.4. Der Teilnehmer kann eine Eingangsbestätigung von der AoL erhalten.
3.5. Die AoL muss alle benötigten Unterlagen und Dokumente prüfen und kann weitere Dokumente vom Teilnehmer nachfordern.
3.6. Sollte die AoL im Anschluss einen verbindlichen Vertrag für den Sprachkurs und der Unterkunft, falls benötigt, dem Teilnehmer anbieten können, kommt dieser Vertrag zwischen den
Parteien erst zustande, wenn die AoL in Textform oder per Schriftform die Anmeldung des Teilnehmers bestätigt und die Rechnung an den Teilnehmer übersendet.

4. Preisangabe und Zahlungsbedingungen
4.1. Für die jeweiligen Preise der Sprachkurse sowie der Unterkunft gelten die jeweils angegebenen Preise zum Zeitpunkt der Anmeldung.
4.2. Die ausgewiesenen Preise sind Endpreise und beinhalten somit die gesetzliche Umsatzsteuer.
4.3. Mit Abschluss eines verbindlichen Vertrages nach § 3.6, erhält der Teilnehmer die Rechnung für den gesamten Preis des Sprachkurses, anderen Extra-Leistungen und gegebenenfalls
die Rechnung für den Preis der Unterkunft
4.4. Der Teilnehmende stimmt der Übersendung der Rechnung in Textform zu.
4.5. Jegliche Rechnung ist innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum und ohne Abzüge fällig und muss bis dahin auf dem Konto der AoL gutgeschrieben werden.
4.6. Alle Bankgebühren und Währungsumrechnungen gehen zu Lasten des Teilnehmers.
4.7. Der Rechnungsbetrag kann unter anderem bar, per Kartenzahlung oder per Banküberweisung bezahlt werden.
4.8. Die AoL wird bei Zahlungsverzug eine Bearbeitungsgebühr von € 2,50 je Mahnung erheben und kann Verzugszinsen gemäß § 288 BGB erheben.

5. Pflichten und Leistungen der AoL
5.1. Die AoL schuldet die Durchführung des vereinbarten Sprachkurses, sofern das Niveau der Sprachkenntnisse vom Teilnehmer laut dem Anmeldeformular korrekt angegeben wurde.
Die AoL kann das Erreichen des Zieles des Sprachkurses für den vom Teilnehmer gebuchten Sprachkurses nicht garantieren.
5.2. Die AoL versucht die Fertigkeiten und Kenntnisse, die zum Erreichen des Zieles der Sprachkurse notwendig sind, zu vermitteln und, sofern relevant, bestehende Richtlinien bzw.
Prüfungsordnungen von unter anderem TestDaF, TELC, TOEFL® und OnSET („Drittanbieter“) anzuwenden.
5.3. Eine Teilnahmebescheinigung der Sprachkurse wird von der AoL nur ausgestellt, sofern alle Rechnungen beglichen sind und die Pflichten des Teilnehmers, insbesondere § 6.7, eingehalten wurden.
5.4. Wenn der vom Teilnehmer gewählte Sprachkurs sich auf eine spezielle Sprachprüfung von einem Drittanbieter bezieht, kann diese Prüfung bei der AoL abgelegt werden, wobei die
AoL hierzu die Prüfungsordnung des Drittanbieters befolgen muss. Der Teilnehmer wird hierzu von der AoL weitere Informationen erhalten.

6. Pflichten des Teilnehmers
6.1. Der Teilnehmer verpflichtet sich das Niveau der Sprachkenntnisse korrekt auf dem Anmeldeformular anzugeben. Dem Teilnehmer ist bewusst, dass bei einer benötigten Änderung des Niveaus der Sprachkenntnisse diese von Seiten der AoL angepasst werden kann und dies zu keinem Recht des Teilnehmers führt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
6.2. Für die Überprüfung des Niveaus der Sprachkenntnisse gemäß § 6.1 muss der Teilnehmer, sofern von der AoL verlangt, einen Einstufungstest machen, welcher vom Teilnehmer nicht
verweigert werden kann.
6.3. Der Teilnehmer ist verpflichtet bei der Anmeldung gemäß § 3.5 und zu jedem anderen Zeitpunkt, sofern die AoL Fragen hat, alle von der AoL benötigten Dokumente, unter anderem Zeugnisse und Zertifikate, zeitnah der AoL vorzulegen.
6.4. Der Teilnehmer ist verpflichtet aktiv und regelmäßig an dem Sprachkurs teilzunehmen, damit die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten zum Erreichen des Zieles des Sprachkurses vom Teilnehmer erworben werden können. Dies beinhaltet auch zu jeder Zeit von der AoL auferlegte Maßnahmen zur Ermittlung des Bildungsstandes des Teilnehmers sowie mögliche zusätzliche Auflagen von Drittanbietern.
6.5. Der Teilnehmer ist verpflichtet die geltende Hausordnung der AoL zu beachten, wobei insbesondere der Unterricht nicht gestört werden darf, die Geräte sowie die Einrichtung pfleglich zu behandeln sind und die Anweisungen der AoL Mitarbeiter zu befolgen sind.
6.6. Der Teilnehmer ist verpflichtet die geltende Hausordnung der Unterkunft zu beachten, wobei unter anderem die Unterkunft, die eigenen Räumlichkeiten sowie Gemeinschaftseinrichtungen wie unter anderem Dusche, WC, Küche und Aufenthaltsbereiche sowie Geräte jeglicher Art pfleglich behandelt werden müssen.
6.7. Der Teilnehmer erhält nur eine Teilnehmerbescheinigung am Sprachkurs sofern der Teilnehmer mindestens 80% der Zeit des Sprachkurses anwesend war.

7. Änderungen der Sprachkurse
7.1. Die AoL kann Änderungen an dem Sprachkurs vornehmen, sofern das Ziel des Sprachkurses nicht verändern wird.
7.2. Soweit wesentliche Änderungen vor oder während des Sprachkurses in Bezug auf das Niveau der Sprachkenntnis des Teilnehmers notwendig werden, sind diese dem Teilnehmer per Textform oder per Schriftform bekannt zu geben.
7.3. Die AoL kann jederzeit und ohne Vorankündigung oder gesonderte Mitteilung gegenüber dem Teilnehmer die Lehrkräfte des Kursangebotes ändern.
7.4. Die AoL kann in Ausnahmefällen wie unter anderem bei krankheitsbedingtem Ausfall einer Lehrkraft und unerwarteter Nichtverfügung der Räumlichkeiten, die Kurstermine sowie die Unterrichtsform jederzeit ändern.
7.5. Sofern der Teilnehmer die Unterlagen gemäß § 6.3 nicht zeitnah zur Überprüfung an die AoL weiterleitet, kann die AoL den Teilnehmer in den nächstmöglichen freien Sprachkurs für das benötigte Sprachniveau des Teilnehmers setzen.

8. Änderungen zur Unterkunft
Die AoL behält sich eine kurzfristige Änderung der gebuchten Unterkunft ändern und wird sich zeitnah mit dem Teilnehmer in Verbindung setzen, um eine alternative Unterkunft anzubieten.

9. Zusätzliche Bedingungen – Extra-Leistung „Provisorische Zulassung“
9.1. Bei der Buchung der Extra-Leistung „Provisorische Zulassung“ gelten zusätzlich die Bedingungen dieses § 9.
9.2. Die „Provisorische Zulassung“ ist nur in Verbindung mit einem Intensivkurs von mindestens 12 Wochen buchbar.
9.3. Der Teilnehmer verpflichtet sich alle für die Bewerbung an Hochschulen oder Universitäten notwendigen Dokumente der AoL zur Verfügung zu stellen.
9.4. Die Unterstützung des Bewerbungsprozesses gemäß der Extra-Leistung „Provisorische Zulassung“ beginnt nach:
a. Erhalt aller notwendigen Dokumente laut § 9.3, und
b. Vollständigem Zahlungseingang der Rechnung gemäß § 4.5.
9.5. Eine Zulassung des Teilnehmers an einer Hochschule oder einer Universität ist durch die Buchung dieses Zusatzes „Provisorische Zulassung“ bei der AoL nicht geschuldet, da dies im Ermessen der jeweiligen Hochschule oder Universität liegt.
9.6. Die Kündigung des Intensivkurses laut § 9.2 ist nur bei einem Verzicht auf die Einreise nach Deutschland und bei der Ablehnung der Bewerbung durch die Hochschule oder der Universität möglich, wobei § 13 zu beachten ist.

10. Teilnehmerzahl, Urlaub, Feiertage
10.1. Jeder Sprachkurs benötigt zur Durchführung mindestens 6 Teilnehmer, sofern die AoL keine andere Vereinbarung trifft.
10.2. Im Ausnahmefall kann die Höchstteilnehmerzahl überschritten werden. In diesem Fall kann der Teilnehmer bei der AoL beantragen, einen anderen Kurs der gleichen Niveaustufe zu
belegen. Die AoL ist nicht verpflichtet einen solchen Antrag zu bewilligen.
10.3. Der an gesetzlichen Feiertagen ausgefallene Unterricht kann durch den Besuch an einem anderen Tag nachgeholt werden. Dies muss der Teilnehmer bei der AoL schriftlich oder per Textform bis spätestens 14:30 Uhr am Vortag des jeweiligen Feiertages beantragen. Bei einer fristgerechten Beantragung nach § 10.3 informiert die AoL den Teilnehmer über den Nachholtermin.
10.4. Bei den folgenden Sprachkursen kann der Teilnehmer Urlaub von maximal 2 Kurswochen pro 12 Kurswochen bei der AoL schriftlich oder in Textform beantragen:
a. Intensivkurs: spätestens bis Donnerstag, 16:00 Uhr vor Urlaubsbeginn,
b. Individualunterricht: spätestens bis 16:00 Uhr am Tag vor Kursbeginn.
10.5. Wird der Urlaub von § 10.4 von der AoL genehmigt, dann
a. wird der Sprachkurs für den beantragten Zeitraum ausgesetzt, und
b. verschiebt sich das Kursende des Sprachkurses entsprechend des beantragten Zeitraumes, wobei dieses Datum von der AoL dem Teilnehmer mitgeteilt wird.

11. Teilnehmer mit VISA
11.1. Teilnehmer, die ein Visum benötigen, werden von der AoL unterstützt. Jegliche extra Kosten müssen vom Teilnehmer in voller Höhe und ohne Abzüge an die AoL bezahlt werden.
11.2. Sofern die deutsche Botschaft für einen Teilnehmer, der ein Visum benötigt, kein Visum ausstellt, gilt das folgende:
a. Der Teilnehmer muss der AoL den Ablehnungsbescheid der deutschen Botschaft zusammen mit dem originalen Einladungsschreiben der AoL an die AoL zeitnah übersenden.
b. Der Teilnehmer muss unter anderem die folgenden entstandenen Kosten an die AoL bezahlen:
i. Verwaltungskosten von € 200,00;
ii. Porto und Kurier-Kosten in der zu dem Zeitpunkt anfallender Höhe;
iii. jegliche Bankgebühren.
c. Bei der Buchung der Extra-Leistung „Provisorische Zulassung“ werden diese Kosten nicht mehr rückerstattet.
11.3. Sofern der Teilnehmer
a. den Visumsantrag vor der möglichen Bewilligung des Visumsantrages bei der deutschen Botschaft zurückzieht, oder
b. trotz erteiltem Visum auf die Einreise verzichtet, wobei in dieser Situation der Teilnehmer der AoL das Dokument der deutschen Botschaft vorlegen muss, welches dies
bestätigt, ist der Teilnehmer für die entstandenen Kosten gemäß § 11.2 sowie jegliche Kosten gemäß § 12 verantwortlich.
11.4. Die für den Teilnehmer anfallenden Kosten laut § 11.2 oder § 11.3 werden vom Rechnungsbetrag abgezogen. Der neue Restbetrag, sofern vorhanden, wird dann von der AoL an den Teilnehmer innerhalb von 30 Tagen zurücküberwiesen.

12. Rücktritt und Kündigung durch den Teilnehmer
12.1. Eine Kündigung des Sprachkurses ist bei dem Teilnehmer mit Visum nach der Einreise nach Deutschland nicht mehr möglich. Zusätzlich muss der Teilnehmer die Visums- Voraussetzungen und -Verpflichtungen der deutschen Botschaft beachten.
12.2. Teilnehmer können bis zu 14 Tage vor Beginn des Sprachkurses vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss per Textform oder schriftlich bei der AoL eingehen, wobei zur Fristwahrung das Datum des Poststempels oder der elektronische Datumstempel entscheidend ist.
12.3. Eine Kündigungsrecht sowie ein Sonderkündigungsrecht des Teilnehmers auf Grund von § 6.1 und § 6.2 ist nicht möglich.
12.4. Bei Kündigung des Sprachkurses wird automatisch auch die Unterkunft, sofern der Teilnehmer diese buchte, gekündigt.
12.5. Ein Rücktritt von weniger als 14 Tagen ist nicht möglich. Der Teilnehmer ist dann verpflichtet die Kosten in voller Höhe und ohne Abzug zu bezahlen.
12.6. Nach Kursbeginn ist eine ordentliche Kündigung des Sprachkurses nicht möglich. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.
12.7. Sollte der Teilnehmer nicht am Kurs teilnehmen, ist die volle Kursgebühr ohne Abzüge zu bezahlen.
12.8. Nach Mietantritt der Unterkunft sowie im Falle von § 12.6 ist eine Kündigung der Unterkunft unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von vier vollen Wochen und einer zusätzlichen Verwaltungsgebühr wegen vorzeitiger Kündigung in Höhe von € 100 möglich.
12.9. Für externe Prüfungen der Drittanbieter gelten die Rücktritts- und Gebührenregelungen der jeweiligen Drittanbieter.
12.10. Sonder- bzw. Extra-Leistungen, die im Vertrag separat aufgezeigt werden und sofern nicht anderweitig darauf verwiesen wird, können bis zu 3 Tage vor Leistungsbeginn kostenlos storniert werden.

13. Ausschluss des Teilnehmers und Kündigung durch AoL
13.1. Die AoL behält sich vor, Teilnehmer, die insbesondere gegen § 6.5 und § 6.6 vorsätzlich oder grob fahrlässig verstoßen, nach vorheriger Abmahnung, ganz oder teilweise von der Teilnahme am Sprachkurs auszuschließen.
13.2. Ist der Teilnehmer in Verzug bei der Bezahlung von Rechnungen, kann die AoL den Teilnehmer von der Teilnahme am Sprachkurs ausschließen.
13.3. Eine fristlose außerordentliche Kündigung kann unter anderem von der AoL erfolgen, wenn der Teilnehmer:
a. die Rechnungen nicht fristgemäß bezahlt, wobei die Zahlung auch nach fristloser Kündigung zu erfolgen hat.
b. grob fahrlässig in Bezug auf § 6.6 verstößt.
13.4. Wird die Fehlzeitenquote bei Teilnehmern mit einem Visum nach Vorgabe des Landesamts für Einwanderung überschritten, ist die AoL verpflichtet, den Vertrag mit dem Teilnehmer fristlos zu kündigen und dies den zuständigen Behörden unverzüglich zu melden.

14. WIDERRUFSBELEHRUNG WIDERRUFSRECHT
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, VICTORIA | Academy of Languages, Teil der Internationale Hochschule für Wirtschaft, Technik und Kultur gGmbH, Bernburger Str. 24-25, 10963 Berlin, Tel. +49 30 206176-79, info@victoria-languages.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden,
das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

FOLGEN DES WIDERRUFS
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistung im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistung entspricht.

15. Datenschutz
15.1. Die erhobenen personenbezogenen Daten des Teilnehmers werden gemäß der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen, insbesondere gemäß der EU-Datenschutzgrundverordnung und des TMG verarbeitet und geschützt.
15.2. Informationen zur Art und Nutzung der erhobenen personenbezogenen Daten sowie zu Widerrufsmöglichkeiten sind den Hinweisen zum Datenschutz zu entnehmen.

16. Haftung
16.1. Die AoL haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
16.2. Für einfache Fahrlässigkeit haftet die AoL nur, sofern wesentliche Vertragspflichten verletzt werden, wobei die Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch bis zur Höhe des Rechnungsbetrages des Sprachkurses beschränkt ist.
16.3. Der Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
16.4. Der Teilnehmer haftet für alle Schäden der Unterkunft, die der Teilnehmer verursacht, in voller Höhe des Schadens.

17. Allgemein
17.1. Diese AGB gibt es in deutscher wie auch englischer Sprache. Im Streitfall gilt ausschließlich die deutsche Fassung der AGB.
17.2. Änderungen des Vertrages oder der AGB und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform/Textform. Das Gleiche gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
17.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen
oder nichtigen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücken soll eine Regelung gelten, die im Rahmen des rechtlichen Möglichen dem Willen der Parteien am nächsten kommt.
17.4. Für alle Streitigkeiten aus diesen AGB ist, soweit nicht gesetzlich zwingend etwas anderes bestimmt ist, der Gerichtsstand Berlin vereinbart.