VICTORIA | Academy of Languages
Widerrufsbelehrung der VICTORIA
Widerrufsbelehrung der VICTORIA
Aus den allgemeinen Teilnahme- und Zahlungsbedingungen der VICTORIA | Academy of Languages.
6.Rücktritt und Kündigung durch den Teilnehmenden
6.1 Der|Die Teilnehmende kann bis 14 Tage vor Beginn der Bildungsmaßnahme vom Vertrag zurücktreten. Für die Fristwahrung ist der Posteingang bei der VICTORIA entscheidend. Die Rücktrittserklärung bzw. die Kündigung muss bei der Verwaltungsstelle der VICTORIA | Academy of Languages, Bernburger Str. 24-25, 10963 Berlin in Textform eingegangen sein.
6.2 Wurde ein Einladungsschreiben von Seiten der VICTORIA für die deutsche Botschaft erstellt, so gilt: Falls das Visum nicht ausgestellt wird, wird die Rücküberweisung der Zahlung abzüglich entstandener Kosten wie z.B. für Porto durch DHL, der Bankspesen und einer Verwaltungsgebühr von € 150 durch die VICTORIA garantiert. Der|Die Kursteilnehmende hat die Möglichkeit, den Nachweis zu führen, dass der VICTORIA kein oder ein geringerer Schaden als die genannten Gebühren entstanden ist. Die Ablehnung ist durch einen amtlichen Bescheid und durch die Vorlage des Originaleinladungsschreibens zu dokumentieren. Eine Kündigung des Sprachkurses nach Erhalt des Visums ist nur bei Vorlage eines Dokuments der deutschen Botschaft möglich, das den Verzicht auf die Einreise in Deutschland belegt. Sollte die Einreise bereits erfolgt sein, so ist eine Kündigung des Sprachkurses nicht mehr möglich (siehe 6.4.c und 6.8), für eine Zimmerkündigung gilt Punkt 6.4.e.
6.3 Bei Buchung des Services „provisorische Zulassung“ gilt: Der Service ist nur in Verbindung mit einem Intensivkurs mit mindestens 12 Wochen buchbar. Der|Die Teilnehmende verpflichtet sich, der VICTORIA alle für die Bewerbung an der Universität notwendigen Dokumente zur Verfügung zu stellen. Der Bewerbungsprozess beginnt nach vollständigem Zahlungseingang und nach Erhalt aller für die Bewerbung notwendigen Dokumente. Die Kündigung des Sprachkurses nach Beginn des Bewerbungsprozesses ist nur in den gesetzlich vorgesehenen Fällen, bei einem Verzicht auf die Einreise nach Deutschland und bei Ablehnung der Bewerbung durch die Universität möglich. Ungeachtet dessen, gelten die Punkte 6.1-6.2 und 6.4.-6.9. Im Falle einer wirksamen Kündigung verpflichtet sich der|die Teilnehmende, einen Nachweis der Botschaft zu erbringen, dass auf die Einreise verzichtet wird.
6.4 Ausschlaggebend für die Rücktritts- bzw. Kündigungsfristen der Kurse sowie der Unterkunft, falls gebucht, ist das Datum des Kursbeginns. Bei Kündigung des Kurses wird automatisch auch die Unterkunft storniert. Bei Rücktritt von weniger als 14 Tagen vor Kursbeginn werden folgende Stornierungsgebühren erhoben:
a. 13 bis 7 Tage vor Kursbeginn: € 50 für den Kurs; € 80 für die Unterkunft.
b. bis Freitag, 12:00 Uhr vor Kursbeginn: Kursgebühr für eine Kurswoche für den Kurs; die Miete für eine Woche für die Unterkunft. Nach diesem Zeitraum, aber noch vor Kursbeginn: die Anmeldegebühr plus die Kursgebühr für eine Kurswoche bzw. für einen Kursmonat bei Abendkursen oder für zwei Unterrichtsstunden bei Individualunterricht; die Miete für eine Woche plus € 80 Verwaltungsgebühr für die Unterkunft.
c. Nach Kursbeginn ist eine Kündigung des Kurses und der damit im direkten Zusammenhang stehenden Leistungen nur in den gesetzlich vorgesehenen Fällen möglich. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
d. Auch bei Nichtaufnahme des Kurses ist die volle Kursgebühr zu bezahlen.
e. Nach Mietantritt ist eine Kündigung der Unterkunft unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von vier vollen Wochen und der Begleichung einer Kündigungsgebühr von € 100 möglich.
f. Der|Die Kursteilnehmende hat die Möglichkeit, den Nachweis zu führen, dass der VICTORIA kein oder ein geringerer Schaden als die genannten Gebühren entstanden ist.
6.5 Für externe Prüfungen (TestDaF, TELC, TOEFL®, TOEIC®, OnDaF, IELTS u. a.) gelten die Rücktritts- und Gebührenregelungen der jeweiligen Lizenzgeber.
6.6 Transfer- sowie weitere Sonderleistungen (vgl. Broschüre) können bis 3 Tage vor Leistungsbeginn kostenlos storniert werden. Danach ist eine Kündigung nur in den gesetzlich vorgesehenen Fällen möglich.
6.7 Bei allen Fristen ist der Posteingang bei der VICTORIA entscheidend.
6.8 Sollten durch Fördermaßnahmen oder sonstige gesetzliche Vorschriften andere Kündigungsfristen gelten, haben diese Vorrang.
6.9 Unberührt von den o.g. Mahn- und Rücktrittsgebühren bleibt die Möglichkeit des|der Kursteilnehmenden, den Nachweis zu führen, dass der VICTORIA kein Schaden oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.